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1&1 DSL

Informationen zu den bekanntesten Rechtsformen

Die folgenden Firmenzusätze geben Aufschluß über die Rechtsform und damit über die Haftung der Firma.

Firmenzusätze werden dem Firmennamen, ohne Bindestrich, nachgestellt, außer der Firmenzusatz ist in den Firmennamen einbezogen.

AG

GmbH

GbR

E.K.

KGaA

GmbH & Co. KG

KG

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Rechtsformen

Gesetze wie das HGB in § 19 schreiben vor, dass eine Firma einen Zusatz enthalten muss, aus dem die Rechtsform bzw. die Kaufmannseigenschaft des Unternehmens zu ersehen ist.

GmbH
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen, haftet die GmbH grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich nicht haften.

Benennung
Die Firma kann aus Sach-, Personen-, Misch- oder Phantasienamen mit dem Zusatz GmbH gebildet werden. Beispiele: 1) Schmidt und Frei GmbH = Personenfirma; 2) Brauerei Südost GmbH = Sachfirma; 3) Schmidt-Brauerei GmbH = Mischfirma; 4) SchmiFrei GmbH = Phantasiefirma. Bei der Wahl der Firma sind die Vorschriften der §§ 17, 18, 30 HGB zu beachten. Danach muss die Firma zur Kennzeichnung geeignet sein, darf nicht irreführen und darf nicht mit bereits am selben Ort oder in derselben Gemeinde im Handelsregister eingetragenen Firmen verwechslungsfähig sein.

Gründung einer GmbH
Zur Gründung ist mindestens eine Person (Einmann-GmbH) notwendig. Es können aber auch beliebig viele weitere Personen am Gründungsakt teilnehmen. Mögliche Gesellschafter sind sowohl natürliche und juristische Personen, wie aber auch andere rechtsfähige Gesellschaften, z.B.: OHG, KG, GbR (nicht Innengesellschaften) und Erbengemeinschaften. Sie vereinbaren einen Gesellschaftsvertrag (Satzung), der mindestens folgendes beinhalten muss:

Firma, Sitz und Gesellschaftsgegenstand der GmbH
Höhe des Stammkapitals und Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter
Seit 1. November 2008 kann nach § 2 Abs 1a GmbHG ein Musterprotokoll verwendet werden, um eine GmbH mit maximal drei Gesellschaftern zu gründen[1]. Mit diesem können keine vom Musterprotokoll abweichenden Bestimmungen in der Satzung getroffen werden.


Errichtung der GmbH
Eine GmbH entsteht erst mit der Eintragung in das Handelsregister, d.h. die Eintragung ist konstitutiv. Dazu ist der Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden. Anschließend muss eine notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung erfolgen. An einer GmbH können sich natürliche Personen und juristische Personen beteiligen. Der Gesellschaftsvertrag legt die Mitwirkungspflichten der Gründer für die Gründung der GmbH und die Satzung der künftigen GmbH fest. Vor Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages ist das Unternehmen eine Vorgründungsgesellschaft. Zwischen dem Zeitpunkt der notariellen Beurkundung und dem der Eintragung handelt es sich um eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung“ (kurz: GmbH i. G.). Der Zusatz i. G. weist darauf hin, dass die Gesellschaft sich noch in der Gründungsphase (Vor-GmbH) befindet. In dieser Phase ist die Gesellschaft schon teilrechtsfähig, kann also beispielsweise Eigentum an einem Grundstück erwerben.